Allgemeine Geschäftsbedingungen von Krav-Maga-Safe

  • 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Krav-Maga-Safe, Teichweg 9, 38542 Leiferde, vertreten durch den Geschäftsführer Nils-Björn Riechelmann, im Folgenden KMS und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Vertragsgegenstand ist die Nutzung der Einrichtungen und Angebote des KMS gemäß den im Vertrag vereinbarten Leistungen.
  3. Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
  5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  • 2 Vertragsschluss und Mitgliedschaft
  1. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Kunden und die Annahme durch KMS zustande. Die Anmeldung kann in den Geschäftsräumen des KMS oder online über die Webseite www.krav-maga-safe.de erfolgen. Diese Anmeldung nimmt KMS durch eine Bestätigung an.
  2. Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn KMS die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von KMS mitgeteilt.
  3. Die Angebote von KMS sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch KMS.
  4. KMS ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn KMS aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von KMS für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.
  5. Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
  6. Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Leistungen sein.
  7. (Es stehen folgende Mitgliedschaften zur Auswahl: All Inclusive, Kinder/Jugend. Diese Mitgliedschaften können mit einer Laufzeit von monatlich, 12 Monaten oder 24 Monaten abgeschlossen werden.
  8. Mit Vertragsabschluss wird eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 39€ fällig.
  9. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen.)
  10. Die Punkte 7.-9. sind bis auf weiteres durch Klammern ausgesetzt. Bei Wegfall der Klammern haben die gen. Punkte wieder Relevanz.
  • 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages
  1. KMS erbringt seine Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, falls die im Rahmen der Dienstleistung von KMS erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von KMS individuell für den Kunden erstellt.
  3. Sämtliche Unterlagen von KMS sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite von KMS als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von KMS Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.
  4. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
  • 4 Durchführung der Dienstleistung
  1. Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
  2. KMS ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die ihn ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
  3. Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von KMS dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
  4. KMS ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  5. KMS muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.
  6. Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.
  7. Die Terminplanung des laufenden Monats endet mit dem 21. Kalendertag des Vormonats.
  • 5 Zahlung -ENTFÄLLT-
  1. Die monatlichen Beiträge sind zu Beginn eines jeden Monats per SEPA-Lastschriftverfahren zu entrichten. Der Einzug erfolgt über die Volksbank BraWo
  2. KMS behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich. Nach Ablauf der gewählten Vertragslaufzeit (z.B. 24 Monate) erhöht sich der monatliche Beitrag. Der Vertrag ist dann monatlich kündbar. Um den alten Preis wieder zu erlangen, muss ein neuer Vertrag mit der ursprünglichen Laufzeit (z.B. 24 Monate) abgeschlossen werden.
  3. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig.
  4. Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot von KMS sind als Bruttopreise aufgeführt.
  5. Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist KMS berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich KMS vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Kunden verliert.
  • 6 Laufzeit und Kündigung
  1. Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar.
  2. Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  4. Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
  5. Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
  6. Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann KMS eine angemessene Entschädigung verlangen.
  7. Das Recht auf außerordentliche Kündigung des Kunden besteht im Falle einer permanenten und ärztlich attestierten Sportunfähigkeit, einem Umzug, der eine größere Entfernung als 60km zu KMS verursacht, sofern diese nicht schon bei Vertragsabschluss bestand und es sich um den alleinigen Hauptwohnsitz mit dieser Entfernung handelt, dem Einzug zur Bundeswehr oder einer Schwangerschaft. Eine Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen. Entscheidend für die Umsetzung einer außerordentlichen Kündigung ist der Zeitpunkt der Einreichung aller notwendigen Unterlagen.
  • 7 Schutzrechte
  1. Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von KMS für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt KMS zu.
  2. Der Kunde überträgt hiermit KMS bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.
  3. KMS behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo von KMS dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.
  4. Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei KMS, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
  • 8 Vertraulichkeit
  1. Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei (“Empfänger”) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
  3. Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
  4. Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
  5. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
  6. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
  7. die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
  8. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

  1. Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
  1. KMS ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
  • 9 Haftung und Gewährleistung

Es gelten grundsätzlich die Regelungen der im Impressum aufgeführten Berufshaftpflicht -andsafe-

Abweichend können, wenn nicht anders geregelt, folgende Punkte:

  1. KMS haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haften KMS- soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
  4. KMS haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. KMS übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.
  5. Die Teilnahme an den Trainings- und Sportangeboten erfolgt auf eigene Gefahr. KMS haftet nicht für Verletzungen, die während des Trainings oder der Nutzung der Einrichtungen entstehen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KMS oder deren Erfüllungsgehilfen.
  • 10 Hausordnung und Verhalten der Kunden

-AUSGESETZT-

  1. Die Kunden sind verpflichtet, die Hausordnung des KMS einzuhalten. Diese ist in den Geschäftsräumen einsehbar.
  2. Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung oder unangemessenem Verhalten kann KMS den Kunden nach vorheriger Abmahnung fristlos kündigen und von der Nutzung der Einrichtungen ausschließen.
  3. KMS behält sich das Recht vor, den Vertrag einseitig zu kündigen, wenn das Verhalten eines Kunden die Interessen oder das Ansehen des Studios erheblich beeinträchtigt. Eine vorherige Abmahnung ist in der Regel erforderlich, außer bei schwerwiegenden Verstößen.
  • 11 Foto- und Videoaufnahmen
  1. Mit Vertragsabschluss erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass während der Trainingszeiten Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, die für Werbezwecke, insbesondere auf Social Media, verwendet werden können.
  2. Sollte ein Kunde damit nicht einverstanden sein, ist dies schriftlich mitzuteilen.
  • 12 Datenschutz
  1. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
  2. Sofern und soweit KMS im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden, verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
  3. Der Kunde willigt ein, dass KMS die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.
  4. Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage unter folgendem Link: –Datenschutz
  • 13 Widerrufsrecht
  1. Bezüglich des Widerrufsrechts verweist KMS bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter –Wiederrufsrecht
  2. Ist der Kunde ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
  • 14 Europäische Streitbeilegung
  1. KMS weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
  2. KMS ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
  • 15 Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz von KMS vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.